Winterreifenpflicht in Österreich beachten
In wenigen Wochen werden Gletscher Skigebiete die Skisaison eröffnen und viele Freunde des Ski werden sich auf die Fahrt nach Österreich begeben. Um nicht gleich in Österreich den Spaß zu verderben, sollte tunlichst darauf geachtet werden, dass Ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist, den in Österreich gilt sowie auch in Deutschland die Winterreifenpflicht.
Die Winterreifenpflicht in Österreich regelt, dass Lenker von Fahrzeugen, die als Personen-/Kombinationskraftwagen und Lastkraftwagen bis 3,5 t gelten, ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen dürfen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind. Es ist ebenfalls erlaubt Schneeketten an den Antriebsrädern anzubringen.
Bei den Schneeketten, gilt ein weiterer Zusatz: Sie dürfen nur dann angebracht werden, wenn die Straße mit einer durchgehenden und/oder kaum unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht überzogen ist. Eine weitere Regelung besagt, dass bei der Verwendung von Schneeketten die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt werden darf.
Ab dem 1. November bis zum 15. April gilt diese Vorschrift zur Winterreifenpflicht und wurde mit dem Zusatz: "bei winterlichen Verhältnissen" versehen. Weist die Fahrbahn also einen Schnee-, Matsch- oder Eisbelag auf, gilt diese Regelung. Parkende Fahrzeuge sind davon nicht betroffen.
Auch wenn es in Deutschland noch schönes und Schneefreies Wetter ist, fahren Sie nicht nach Österreich ohne Winterreifen.
